Kommunale Ehrungen

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Allgemeine Informationen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.

Auch Ehrungen und Glückwünsche bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre),
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag oder
  • 100. Geburtstag

können von der Gemeinde, der Samtgemeinde oder dem Landkreis veranlasst werden.

Anregungen zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen können von jedermann eingereicht werden. Zuständigkeit für die Bearbeitung ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.